POLITIK FÜR MITGLIEDER

POLITIK FÜR MITGLIEDER
Das Mitglied des Industrieparks ist eine Rechtsperson oder ein Einzelunternehmer, der, um die industrielle Produktion zu beginnen, einen Mietvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks und / oder einen Verkaufsvertrag in Bezug auf einen oder beide der folgenden Positionen abgeschlossen hat: a) Infrastrukturobjekte des Industrieparks oder deren Teile; b) ein Grundstück auf dem Territorium des Industrieparks.

Grundlegende Anforderungen

  • Registrierung im Kaliningrader Gebiet, gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation;
  • das Mitglied soll nicht die Vertragspartei des Produktionsbeteiligungsabkommens sein;
  • das Mitglied soll nicht an der Produktion (Verkauf) von verbrauchsteuerpflichtigen Waren sowie an der Gewinnung (Verkauf) von Mineralien beteiligt sein;
  • zulässige Produktionsgefahrenklassen: IV (sanitäre Schutzzone - 100 m), V (sanitäre Schutzzone - 50 m)
Die Verwaltungsgesellschaft unterhält ein Register der Mitglieder des Industrieparks. Die Eintragung in das Register ist gemacht, wenn die Organisation (der Unternehmer) den Status eines Mitglieds des Industrieparks ECOBALTIC erhalten hat.

Garantien für die Mitglider des Industrieparks

  • Die Mitglieder des Industrieparks haben gleiche Rechte und Pflichten.
  • Die Verwaltungsgesellschaft stellt allen Mitgliedern des Industrieparks Zugang zu technischen, kommunalen und verkehrstechnischen Einrichtungen zur Verfügung und garantiert auch die Stabilität der Energieversorgung in der von den Mitgliedern geforderten Volumen.
  • Die Verwaltungsgesellschaft übt Kontrolle aus und betreibt alle Infrastruktureinrichtungen, um ihre Effizienz zu erhalten.
  • Die Verwaltungsgesellschaft unterstützt die Mitglieder bei der Platzierung und Durchführung der industriellen Produktion durch:
    - die Erleichterung der Entwicklung, Prüfung und Genehmigung von Unterlagen;
    - die Suche nach Bauauftragnehmern;
    - die Bereitstellung von Arbeitskräften;
    - die Bereitstellung von Informationen und Beratung in Fragen der Vermittlung und Durchführung von Aktivitäten der Mitglieder.
  • Die Verwaltungsgesellschaft garantiert die Vertraulichkeit der Informationen, die sie von den Mitgliedern im Rahmen der Projektsrealisierung bekommen hat.

ANSÄSSIGKEITSBESCHEINIGUNG

Das Mitglied reicht der Verwaltungsgesellschaft die Unterlagen ein, u.a. den Business-Plan und die Projektzeitplan
Überprüfung von Dokumenten (nicht mehr als 30 Kalendertage), Abschluss von Verträgen mit den Mitgliedern
Eingabe eines Eintrags zur Registrierung eines Mitglieds im Register des Industrieparks

BETEILIGUNGSFORMEN

BETEILIGUNGSFORMEN
Die Vielfalt der Beteiligungsformen (Pächter, Investor, Co-Investor, Käufer) im Industriepark ECOBALTIC macht das Geschäft sowohl für große als auch für kleine Unternehmen interessant, die weitere Verbesserungen und Entwicklungen planen.
BETEILIGUNGSFORMEN
Um den Mitgliedsstatus zu erhalten, reicht die Organisation (der Unternehmer) der Verwaltungsgesellschaft einen kurzen Business-Plan mit einem Zeitplan für die Projektdurchführung ein.
BETEILIGUNGSFORMEN
Die Verwaltungsgesellschaft prüft die Unterlagen (nicht mehr als 30 Kalendertage) und entscheidet, ob sie mit dieser Organisation (Unternehmer) die Vereinbarung über die Durchführung industrieller Aktivitäten im Industriepark ECOBALTIC schließen wird.
BETEILIGUNGSFORMEN
Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Datum der Unterzeichnung des besagten Vertrags wird eine Aufzeichnung der Mitgliedsregistrierung in das Mitgliedsregister des Parks eingetragen.

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