- Auf der Prioritätenliste stehen Projekte im Bereich Pharmazie und Herstellung medizinischer Produkte. Es werden auch Projekte anderer Branchen bearbeitet, aber unter der Bedingung von begrenzter Umweltbeeinflussung (Produktionen der Gefahrenklasse V, IV und III, wobei die Hygieneschutzzone nicht mehr als 300 m beträgt)
- Die Zusammenwirkung zwischen der Verwaltungsgesellschaft und den Betrieben des Industrieparks wird durch eine Vereinbarung über Produktions- und Industrieaktivitäten auf dem Territorium des Industrieparks ECOBALTIC bestimmt